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Antwort zur Frage: Schon vor diesem Hintergrund kann eine seriöse Bewerbung um eine Tätigkeit in dem betroffenen Unternehmen nicht als Email-Spam eingestuft werden. Als Spam könnte eine solche Vorgehensweise allenfalls dann charakterisiert werden, wenn die Bewerbungen in Form von Serienbriefen erfolgen würden. Da aber in der Regel und sinnvoller Weise Bewerbungen nicht als Serienbriefe abgefasst sind - schon um die Erfolgsaussichten zu erhöhen -, ist auch unter diesem Aspekt eine Bewerbung per E-Mail nicht als Spam zu klassifizieren. Rein praktisch sollten Sie beim Versand der Bewerbungen aber darauf achten, dass anhand der jeweiligen E-Mail nicht erkennbar ist, bei wem Sie sich noch beworben haben. Ferner sollten Sie vor der Absendung der Bewerbung prüfen, ob in dem jeweiligen Unternehmen Bewerbungen per E-Mail erwünscht sind, da Sie sonst Gefahr laufen, dass Ihre Bewerbung im Papierkorb landet. Aus dem gleichen Grund sollten Sie prüfen, ob eventuell eine separate E-Mail-Adresse für Bewerbungen eingerichtet worden ist und Ihre Bewerbung dann an diese schicken, damit sie nicht möglicherweise in den übrigen Mails untergeht und nicht gefunden wird. Solange es sich jedenfalls um ernsthafte Bewerbungen handelt, ist eine solche Vorgehensweise nicht rechtswidrig.
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| jusdi120 | 2008.02.18 | ||||
| Themen: | Arbeitsrecht - Bewerbung - Bewerbungsschreiben - Zeugnis | |||
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