Wenn
es dem Esel zu wohl wird geht er aufs Eis!
Diese alte
Volksweisheit könnte man sicherlich auf einige
Banken in Deutschland übertragen.
Viele in
finanzielle Schwierigkeiten geratene Anrufer bei
unserer Hotline berichteten den sie beratenden
Anwälten, dass sie - obwohl schon seit Jahren,
manchmal Jahrzehnten - Kunden bei einer Bank
plötzlich wie Aussätzige behandelt wurden,
wenn Ihnen das Konto gepfändet wurde und sie
deshalb bei Ihrer Bank vorsprachen.
Viele, die
hilfesuchend bei Ihrer Bank vorsprachen, weil
sie plötzlich von einer Minute auf die andere
ohne Geld dastanden und nicht mehr wussten, wie
sie ihre Familien ernähren sollten,
berichteten, dass man sie einfach wortlos am
Schalter stehen liess und nicht mehr beachtete,
um sie so zum Verlassen der Bank zu bewegen.
Andere
berichteten, dass sie sich von dem Mann oder der
Frau am Schalter der Bank zwar ellenlange
Moralpredikten gefallen lassen mussten, am Ende
aber die Bank ohne einen Pfennig in der Tasche
wieder verliessen.
Nun haben wir
einige Bankkaufleute in unseren Bekannten- und
Kundenkreis und da haben wir einfach mal
nachgefragt.
Was uns - hinter
vorgehaltener Hand - berichtet wurde, lässt
viele Geldinstitute nicht gerade in einem
sympathischen Licht erscheinen.
Da werden
Angestellte verschiedener Banken bei
Bekanntwerden von Kontopfändungen angewiesen,
die Kunden - deren Kommen man erwartet -
abzuwimmeln und "rauszuschmeissen",
weil man sowieso sämtliche Konten der
Gepfändeten auflösen würde.
Auch wenn diese
Anweisungen der Geschäftsführung fehlen,
werden "Kontogepfändete" bei
Auftauchen in der Bank dann oft nur noch von
Azubis und kleinen Angestellten
"bedient", die nun den Kunden (denen
Sie vorher in den Arsch gekrochen sind*)
gegenüber überheblich, besserwisserisch und
ignorant auftreten. Eine wie auch immer geartete
Beratung oder Hilfestellung findet oft nicht
mehr statt.
Der ehemals
langjährige, gute Kunde ist jetzt nur noch
lästig, man lässt ihn dies spüren und hofft,
dass er geht und nie mehr wiederkommt.
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In den Chefetagen
der betroffener Banken würde man dies auf
Befragen wahrscheinlich dementieren und
wahrscheinlich als "Ausfälle" von
Einzelpersonen abtun, dem man
selbstverständlich "nachgehen"
würde, wenn man denn mal Kenntnis hat.
Der Volksmund
weiss auch:
Ein fauler
Fisch stinkt vom Kopf her!
Was sich an der
"Front", am Bankschalter zeigt,
dürfte lediglich die in den Chefetagen
herrschende Denke wiederspiegeln.
Schon das
Nichtbezahlen einer Handyrechnung kann bei
manchen Banken zur Folge haben, dass Kredite,
Dispos und Konten gekündigt werden.
In der
Vergangenheit kündigten verschiedene Banken
sämtliche Geschäftsverbindungen, wenn die
Kundenkonten nicht einen bestimmten
fünfstelligen Guthabenbetrag auswiesen. Selbst
Angestellte dieser Banken mussten sich ihre
Girokonten - auf die ihre Gehälter gingen - bei
anderen Banken einrichten.
Immer öfter
glauben Verantwortliche bestimmter Geldinstitute
auf "Kleingeld" verzichten zu können.
Nach den heutigen
Bilanzen mag dies zutreffend sein.
Ob auf den
"Mist" des Kleinviehs verzichtet
werden kann, wird jedoch die Zukunft zeigen. Es
wäre nicht das erste Mal, dass Herrschaften in
Nadelstreifen mit sechstelligem Jahreseinkommen
Denkfehler machen, die nicht mal dem Betreiber
einer Rostwurstbude unterlaufen würden.
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Wurde Ihr Konto
gepfändet kann Ihnen das Auftreten eines
Bankangestellten oder einem Filialleiters
völlig gleichgültig sein. Sie sind in guter
Gesellschaft. Pleite sind in Deutschland heute
Millionen von Menschen und es sind nicht nur
"kleine Fische", denen das Geld
ausgeht.
Der Spiesser
hinter den Bankschalter (Menschen mit
Sensibilität und Fingerspitzengefühl machen
keine Unterschiede!) ist nur ein Tor, dem es
sehr schnell wie Ihnen gehen kann. Er kann oder
will es nicht erkennen und das disqualifiziert
ihn.
Für Sie ist es
wichtig, dass Sie morgen etwas im Kühlschrank
haben.
Deshalb sollten
Sie sich schleunigst darum kümmern, dass die
Bank alles was unter dem Pfändungsfreibetrag
freigibt. Dies müssen Sie bei Gericht
beantragen. Je früher Sie das machen, desto
früher können Sie über das Geld verfügen.
Gehen Sie zum
Gericht und dort zur Rechtsantragsstelle. Bitten
Sie dort, dass man Ihnen hilft. Schildern Sie
die Lage und sagen Sie, dass Sie von der Bank
den Betrag wollen, der unter dem
Pfändungsfreibetrag liegt. Dieser ist auf alle
Fälle höher als das, was Sie von Sozialamt
erhalten würden.
Machen Sie es,
sobald Sie von der Kontopfändung erfahren.
Sparen Sie sich den Weg zur Bank.
Und noch etwas:
Es wird zwar gemacht, aber Sozialleistungen sind
nur unter ganz engen, bestimmten Kriterien
fändbar. Legen Sie sofort Einspruch ein. Hilft
das nicht: Sofort ab zum Gericht und einen
Beschluss erwirken.
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