Pfändung - Kontopfändung bei der Bank

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 Aktuell:
Teil 2
 
 

Wenn es dem Esel zu wohl wird geht er aufs Eis!

Diese alte Volksweisheit könnte man sicherlich auf einige Banken in Deutschland übertragen.

Viele in finanzielle Schwierigkeiten geratene Anrufer bei unserer Hotline berichteten den sie beratenden Anwälten, dass sie - obwohl schon seit Jahren, manchmal Jahrzehnten - Kunden bei einer Bank plötzlich wie Aussätzige behandelt wurden, wenn Ihnen das Konto gepfändet wurde und sie deshalb bei Ihrer Bank vorsprachen.

Viele, die hilfesuchend bei Ihrer Bank vorsprachen, weil sie plötzlich von einer Minute auf die andere ohne Geld dastanden und nicht mehr wussten, wie sie ihre Familien ernähren sollten, berichteten, dass man sie einfach wortlos am Schalter stehen liess und nicht mehr beachtete, um sie so zum Verlassen der Bank zu bewegen.

Andere berichteten, dass sie sich von dem Mann oder der Frau am Schalter der Bank zwar ellenlange Moralpredikten gefallen lassen mussten, am Ende aber die Bank ohne einen Pfennig in der Tasche wieder verliessen.

Nun haben wir einige Bankkaufleute in unseren Bekannten- und Kundenkreis und da haben wir einfach mal nachgefragt.

Was uns - hinter vorgehaltener Hand - berichtet wurde, lässt viele Geldinstitute nicht gerade in einem sympathischen Licht erscheinen.

Da werden Angestellte verschiedener Banken bei Bekanntwerden von Kontopfändungen angewiesen, die Kunden - deren Kommen man erwartet - abzuwimmeln und "rauszuschmeissen", weil man sowieso sämtliche Konten der Gepfändeten auflösen würde.

Auch wenn diese Anweisungen der Geschäftsführung fehlen, werden "Kontogepfändete" bei Auftauchen in der Bank dann oft nur noch von Azubis und kleinen Angestellten "bedient", die nun den Kunden (denen Sie vorher in den Arsch gekrochen sind*) gegenüber überheblich, besserwisserisch und ignorant auftreten. Eine wie auch immer geartete Beratung oder Hilfestellung findet oft nicht mehr statt. 

Der ehemals langjährige, gute Kunde ist jetzt nur noch lästig, man lässt ihn dies spüren und hofft, dass er geht und nie mehr wiederkommt.

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In den Chefetagen der betroffener Banken würde man dies auf Befragen wahrscheinlich dementieren und  wahrscheinlich als "Ausfälle" von Einzelpersonen abtun, dem man selbstverständlich "nachgehen" würde, wenn man denn mal Kenntnis hat.

Der Volksmund weiss auch:

Ein fauler Fisch stinkt vom Kopf her!

Was sich an der "Front", am Bankschalter zeigt, dürfte lediglich die in den Chefetagen herrschende Denke wiederspiegeln.

Schon das Nichtbezahlen einer Handyrechnung kann bei manchen Banken zur Folge haben, dass Kredite, Dispos und Konten gekündigt werden.

In der Vergangenheit kündigten verschiedene Banken sämtliche Geschäftsverbindungen, wenn die Kundenkonten nicht einen bestimmten fünfstelligen Guthabenbetrag auswiesen. Selbst Angestellte dieser Banken mussten sich ihre Girokonten - auf die ihre Gehälter gingen - bei anderen Banken einrichten.

Immer öfter glauben Verantwortliche bestimmter Geldinstitute auf "Kleingeld" verzichten zu können.

Nach den heutigen Bilanzen mag dies zutreffend sein.

Ob auf den "Mist" des Kleinviehs verzichtet werden kann, wird jedoch die Zukunft zeigen. Es wäre nicht das erste Mal, dass Herrschaften in Nadelstreifen mit sechstelligem Jahreseinkommen Denkfehler machen, die nicht mal dem Betreiber einer Rostwurstbude unterlaufen würden.

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Wurde Ihr Konto gepfändet kann Ihnen das Auftreten eines Bankangestellten oder einem Filialleiters völlig gleichgültig sein. Sie sind in guter Gesellschaft. Pleite sind in Deutschland heute Millionen von Menschen und es sind nicht nur "kleine Fische", denen das Geld ausgeht.

Der Spiesser hinter den Bankschalter (Menschen mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl machen keine Unterschiede!) ist nur ein Tor, dem es sehr schnell wie Ihnen gehen kann. Er kann oder will es nicht erkennen und das disqualifiziert ihn.

Für Sie ist es wichtig, dass Sie morgen etwas im Kühlschrank haben.

Deshalb sollten Sie sich schleunigst darum kümmern, dass die Bank alles was unter dem Pfändungsfreibetrag freigibt. Dies müssen Sie bei Gericht beantragen. Je früher Sie das machen, desto früher können Sie über das Geld verfügen.

Gehen Sie zum Gericht und dort zur Rechtsantragsstelle. Bitten Sie dort, dass man Ihnen hilft. Schildern Sie die Lage und sagen Sie, dass Sie von der Bank den Betrag wollen, der unter dem Pfändungsfreibetrag liegt. Dieser ist auf alle Fälle höher als das, was Sie von Sozialamt erhalten würden.

Machen Sie es, sobald Sie von der Kontopfändung erfahren. Sparen Sie sich den Weg zur Bank.

Und noch etwas: Es wird zwar gemacht, aber Sozialleistungen sind nur unter ganz engen, bestimmten Kriterien fändbar. Legen Sie sofort Einspruch ein. Hilft das nicht: Sofort ab zum Gericht und einen Beschluss erwirken.

* Originalaussage eines von uns Befragten Bankkaufmanns!
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Allgemeine Anmerkungen zum Insolvenzrecht
BGH-Urteil zum Thema - Französisches Insolvenzrecht
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RoD
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