Wir bewegen uns
hier im Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und der
Problematik der mobilen Verkehrsschilder, die auch schon mal
kurzfristig aufgestellt werden, wenn z. B. Gefahr in Verzug durch
z. B. drohendes Hochwasser oder ähnliches ist. Die
Fragestellung ist nicht unkompliziert und stellt bei den
zugrundeliegenden Normen die Beurteilung das Allgemeinwohl gegen
die Interessen des Einzelnen. Es
stellt sich die Problematik, ob die explizite Kenntnisnahme
Einzelner überhaupt bei Durchführung derartiger Massnahmen
notwendig ist. Vom
gesunden Menschenverstand her sollte man sagen können, dass diese
Beurteilung in Relevanz gesehen sollte, warum eine derartige
Massnahme durchgeführt wird. Oder
anders: War es voraussehbar oder erforderte es die aktuelle
Situation, dass schnell gehandelt werden musste. Das
Gesetz regelt wann und wie Allgemeinverfügungen unter welchen
Voraussetzungen bekannt gemacht werden müssen oder sollen und
regelt auch die Fristen innerhalb derer diese Bekanntmachungen als
"bekanntgemacht" gelten, auch wenn der Einzelne keine
tatsächliche Kenntnis erhalten hat, wie das in Ihren Fall der
Fall war. Sie konnten keine Kenntnis erhalten, weil Sie gar nicht
da waren. Es
stellt sich also die Frage, ob der Zeitraum zwischen
Bekanntmachung und Ausführung der Allgemeinverfügung in diesem
Fall angemessen war. Das
kann von dieser Stelle auch nicht beantwortet werden, weil hier
viele Einzelheiten in die Beurteilung einbezogen werden müssten,
die über die Relevanz etwas sagen könnten. Letztendlich
müsste darüber ein Gericht entscheiden. Eine Frage, die zu
beantworten ist wäre: Inwieweit war die Zeitspanne zwischen
Erkennen, dass in den Verkehr eingegriffen werden musste und dem
Zeitpunkt des Aufstellens der Schilder "angemessen".
Inwieweit war es für die Ordnungsbehörden vorhersehbar, dass in
der Strasse, in der Ihr Wagen abgestellt war, das Halten und
Parken unterbunden werden musste. So
hat das Bundesverwaltungsgericht einem in einer
Einzelfallentscheidung gesagt, dass es verhältnismässig sei,
wenn ein ehemals korrekt abgestelltes Auto vier Tage nach
Aufstellung der Halteverbotsschilder abgeschleppt würde. Wie Sie
unschwer erkennen können, hat das Gericht nichts dazu gesagt, ab
welchem Zeitpunkt es unverhältnismässig gewesen wäre. Sie
haben mich ausdrücklich um meine persönliche Meinung gefragt. Meine
persönlich Meinung: Bezahlen
Sie die Abschleppkosten, ob diese nun gerechtfertigt waren oder
nicht. Sie haben keinen "Strafzettel" erhalten. Wenn Sie
wegen der Abschleppkosten einen Rechtsstreit beginnen, haben Sie
einen Rechtsstreit, der sich möglicherweise über Jahre hinzieht
und Sie genau solange beschäftigen wird. Die Chancen in
derartigen Verfahren durchzudringen sind nach meiner Erfahrung
sehr schlecht, weil Sie auf vieles was den Gerichten dann zur
Beurteilung vorgelegt wird keinerlei Einfluss haben, d. h., Sie
können das Vorgebrachte nicht überprüfen. Es
ist so nicht immer richtig, aber es sind nun einmal die
Gegebenheiten.
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