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Eingriffe in der Strassenverkehr durch die Polizei -

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  Fragestellung: Verwaltungsrecht - Strassenverkehrsrecht -
  Datum: Mai 2006 - Ort: Hamburg
  Frage:
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Ich war für einige Tage geschäftlich unterwegs. Ich hatte mich von einem Bekannten zum Flughaften fahren lassen und deswegen stand mein Auto wie immer vor meinem Haus. Dort ist keine Halteverbot und auch kein Parkverbot.

Als ich zurückkam war mein Wagen weg. Zunächst dachte ich dieser wäre gestohlen worden.

Ich wollte bei der Polizei deswegen Anzeige erstatten. Dort meinte eine Polizist, dass es vielleicht möglich wäre, dass mein Wagen abgeschleppt worden wäre, weil in der Strasse, in der das Auto abgestellt war am Wochenende Halteverbotsschilder aufgestellt worden waren und Autos, die nicht weggefahren wurden abgeschleppt werden mussten.

So war es denn auch.

Es hatte ein Stadteilfest stattgefunden und aus irgendwelchen Gründen war Samstag und Sonntag für den Verkehr in meiner Strasse Halteverbot erteilt worden.

Von diesem Strasserfest wusste ich jedoch bei meiner Abreise nichts, als ich zurückgekommen bin war es vorbei. Aber mein Auto war weg. Ich hatte die Arbeit, die Kosten der Suche und soll nun auch noch die Kosten für das Abschleppen bezahlen.

Irgendwo kann ich das nicht einsehen, es erscheint mir irgendwie nicht gerecht. Nach meiner Meinung müssten solche Aktionen, auch wenn sie von der "Staatsgewalt" ausgehen doch rechtzeitig bekanntgegeben werden. Man kann doch nicht davon ausgehen, dass jeder jederzeit zu Hause ist. Und wenn er zuhause ist, muss er ja auch erst mal merken, dass da irgendwelche Verkehrsschilder aufgestellt wurden.

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  Antwort:
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Wir bewegen uns hier im Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und der Problematik der mobilen Verkehrsschilder, die auch schon mal kurzfristig aufgestellt werden, wenn z. B. Gefahr in Verzug durch z. B. drohendes Hochwasser oder ähnliches ist.

Die Fragestellung ist nicht unkompliziert und stellt bei den zugrundeliegenden Normen die Beurteilung das Allgemeinwohl gegen die Interessen des Einzelnen.

Es stellt sich die Problematik, ob die explizite Kenntnisnahme Einzelner überhaupt bei Durchführung derartiger Massnahmen notwendig ist.

Vom gesunden Menschenverstand her sollte man sagen können, dass diese Beurteilung in Relevanz gesehen sollte, warum eine derartige Massnahme durchgeführt wird.

Oder anders: War es voraussehbar oder erforderte es die aktuelle Situation, dass schnell gehandelt werden musste.

Das Gesetz regelt wann und wie Allgemeinverfügungen unter welchen Voraussetzungen bekannt gemacht werden müssen oder sollen und regelt auch die Fristen innerhalb derer diese Bekanntmachungen als "bekanntgemacht" gelten, auch wenn der Einzelne keine tatsächliche Kenntnis erhalten hat, wie das in Ihren Fall der Fall war. Sie konnten keine Kenntnis erhalten, weil Sie gar nicht da waren.

Es stellt sich also die Frage, ob der Zeitraum zwischen Bekanntmachung und Ausführung der Allgemeinverfügung in diesem Fall angemessen war.

Das kann von dieser Stelle auch nicht beantwortet werden, weil hier viele Einzelheiten in die Beurteilung einbezogen werden müssten, die über die Relevanz etwas sagen könnten.

Letztendlich müsste darüber ein Gericht entscheiden. Eine Frage, die zu beantworten ist wäre: Inwieweit war die Zeitspanne zwischen Erkennen, dass in den Verkehr eingegriffen werden musste und dem Zeitpunkt des Aufstellens der Schilder "angemessen". Inwieweit war es für die Ordnungsbehörden vorhersehbar, dass in der Strasse, in der Ihr Wagen abgestellt war, das Halten und Parken unterbunden werden musste.

So hat das Bundesverwaltungsgericht einem in einer Einzelfallentscheidung gesagt, dass es verhältnismässig sei, wenn ein ehemals korrekt abgestelltes Auto vier Tage nach Aufstellung der Halteverbotsschilder abgeschleppt würde. Wie Sie unschwer erkennen können, hat das Gericht nichts dazu gesagt, ab welchem Zeitpunkt es unverhältnismässig gewesen wäre.

Sie haben mich ausdrücklich um meine persönliche Meinung gefragt.

Meine persönlich Meinung:

Bezahlen Sie die Abschleppkosten, ob diese nun gerechtfertigt waren oder nicht. Sie haben keinen "Strafzettel" erhalten. Wenn Sie wegen der Abschleppkosten einen Rechtsstreit beginnen, haben Sie einen Rechtsstreit, der sich möglicherweise über Jahre hinzieht und Sie genau solange beschäftigen wird. Die Chancen in derartigen Verfahren durchzudringen sind nach meiner Erfahrung sehr schlecht, weil Sie auf vieles was den Gerichten dann zur Beurteilung vorgelegt wird keinerlei Einfluss haben, d. h., Sie können das Vorgebrachte nicht überprüfen.

Es ist so nicht immer richtig, aber es sind nun einmal die Gegebenheiten.

................... jusdi101

 

   
 
JD

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Thema: Verwaltungsrecht - Ordnungswidrigkeit - Strasserverkehrsrecht - Massnahmen der Polizei -  @
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