Es
ist z. Zt. der Beruf mit den wahrscheinlich
besten Wachstumsraten und Zukunftsaussichten:
Gerichtsvollzieher.
Die Geldeintreiber mit
"staatlicher Lizenz" laufen sich im
Moment die Füsse rund. Dass politische
Umwandlungen für die nahe und mittlere Zukunft
daran etwas ändern werden ist kaum zu erwarten.
Ruhiger wird es für die Damen und Herren mit
der Erlaubnis zur Pfändung wahrscheinlich erst
werden, wenn alle, die heute oder morgen in
finanzielle Nöte geraten im Insolvenzverfahren,
bzw. der Wohlverhaltensphase sind, bzw. die
Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid)
abgelegt haben. Immer mehr Menschen scheiden
damit für Jahre aus dem Konsumkreislauf aus,
weil sie sich in dieser Zeit nur noch das
Nötigste leisten können.
Die meisten Menschen
fürchten den Gerichtsvollzieher wie der Teufel
das Weihwasser. Ist eine Pfändung in Haus und
Wohnung zu befürchten oder gar eine
Lohnpfändung kann die tägliche Anspannung und
Angst Menschen tatsächlich spychisch und
physisch krank machen.
Dabei ist die Angst vorm
Gerichtsvollzieher nicht generell
gerechtfertigt. Es gibt auch in dieser
Berufsgruppe verständige, mitfühlende und
verständige Menschen die Ihren Job mit viel
Fingerspitzengefühl angehen. Das ist sicherlich
die Mehrheit.
Es gibt aber auch, das
muss hier einmal klar und deutlich gesagt
werden, weil die bei uns angeschlossenen
beratenden Rechtsanwälte dies täglich hören,
Gerichtsvollzieher die charakterlich für den
Beruf nicht geeignet scheinen und in Berufen,
die sie von Menschen fernhalten, wesentlich
besser aufgehoben wären.
Wenn also der
Gerichtsvollzieher bei Ihnen klingelt und eine
Pfändung ins Haus steht, versuchen Sie erst mal
ruhig, freundlich und sachlich zu bleiben und
warten Sie ab, wie der Mensch der Ihnen in
seiner Funktion als Gerichtsvollzieher nun
einmal entgegentreten muss, sich Ihnen
gegenüber präsentiert.
Die Einstellung, die viele
Gerichtsvollzieher zu haben scheinen - "Wer
Schulden hat ist selber schuld wenn er von mir
schlecht behandelt wird" - ist auch in
diesem Beruf sicherlich nicht angebracht.
Gleiches gilt für Arroganz und
Überheblichkeit. Wer den Feldwebel raushängen
lassen will, wäre bei der Bundeswehr
möglicherweise besser untergebracht.
Gegen einen
Gerichtsvollzieher, der sein Kompetenzen und
grundlos die Grenzen des Anstandes
überschreitet, haben Sie grundsätzlich die
Möglichkeit in Zuge der
Dienstaufsichtsbeschwerde vorzugehen. Diese wird
einen Gerichtsvollzieher auf alle Fälle
zusätzliche Arbeit machen, ob die
Dienstaufsichtsbeschwerde Erfolg haben wird
hängt u. a. davon ab, ob sie berechtigt ist und
nicht zuletzt davon, ob Sie ihre Behauptungen
auch glaubwürdig machen können.
Grundsätzlich gilt, dass
Sie einen Gerichtsvollzieher nicht in die
Wohnung lassen müssen. Wenn Sie ihn nicht in
die Wohnung lassen, muss er sich von Gericht die
Erlaubnis holen Ihre Wohnung auch gegen Ihren
Willen durchsuchen zu dürfen.
Ein Gerichtsvollzieher,
der ein höflicher, korrekter Mensch ist, werden
Sie also auch daran erkennen, dass er seine
Kompetenzen nicht direkt überschreitet indem er
Zutritt fordert, sondern Sie bittet, in die
Wohnung eingelassen zu werden.
Erst mit einer
gerichtlichen Durchsuchungsanordnung kann der GV
fordern eingelassen zu werden, weil er sich dann
auch ohne Ihre Einwilligung Zutritt zu Ihrer
Wohnung oder Ihrem Haus verschaffen kann, bzw.
irgendwann muss. Ist dies der Fall rücken
Gerichtsvollzieher meist schon mit einem
Schlüsseldienst an. Ist beim Öffnen der
Wohnung eventueller Ärger zu erwarten, bringen
viele Gerichtsvollzieher die Polizei gleich mit.
Besonders ängstliche bringen die Polizei auch
mit, wenn eigentlich kein Ärger zu erwarten
ist.
Viele Betroffene hegen die
Befürchtung, dass Ihnen nach der Pfändung
nicht mehr viel bleiben wird. Viele sehen sich
im Geiste schon in einer leeren Wohnung auf dem
nackten Fussboden schlafen.
Diese Angst ist jedoch
unbegründet, denn grundsätzlich wird ein
Gerichtsvollzieher nichts pfänden, was nicht
mehr verwertbar, also über eine Versteigerung
in Geld umzuwandeln ist. Auch darf er nichts
pfänden, was Sie für Ihr normales Leben und
Ihre Berufsausübung brauchen. Das soll jedoch
nicht heissen, dass Sie Ihren Flachbildfernseher
für 5000 Euro und den 7er BMW behalten können.
Fernseher und BMW können im Wege der
Austauschpfändung gepfändet werden, d. h., man
wird Ihnen einen kleineren Fernseher geben und
den grossen dafür mitnehmen. Gleiches gilt für
das dicke Auto. Es wird Ihnen zugemutet, dass
Sie auch mit einem Kleinwagen Ihre Arbeit
ausüben können.
Diese Sachen, die man
Ihnen im Austausch gibt, müssen jedoch von
Ihrem Gläubiger gestellt oder finanziert
werden. Austauschpfändungen sind in der Praxis
nur zur befürchten, wenn die Werte zwischen
"alt und neu" erheblich
auseinanderklaffen.
Ihren Hund oder Ihrer
Katze wird man Ihnen nur nehmen, wenn es sich um
ein besonders wertvolles Tier handelt, wobei
wertvoll so zu verstehen ist, dass ein Verkauf
sich auch lohnen wird und Geld in die Kasse
bringt.
Sachen, die Ihnen nicht
gehören, kann der Gerichtsvollzieher
normalerweise nicht pfänden oder mitnehmen.
Geschieht dies trotzdem, kann der Eigentümer
der Sachen die Wiederherausgabe verlangen.
Ein Gerichtsvollzieher
darf auch nur so viel bei Ihnen pfänden oder
mitnehmen, wie notwendig ist, um Ihre Schulden
auszugleichen.
Sachen, für die Sie
Ratenzahlung vereinbart haben und für die Sie
noch zahlen, können nur mitgenommen werden,
wenn Ihr Gläubiger zuvor die noch
offenstehenden Raten ausgleicht.
Auch die Auskünfte, die
ein Gerichtsvollzieher von Ihnen verlangen kann,
haben Ihre Grenzen. Sie sind nicht verpflichtet
den Gerichtsvollzieher umfassend über alle
Möglichkeiten zu informieren, die Ihnen schaden
könnten.
Wo Sie z. B. Ihr Konto
haben und wo Sie arbeiten, geht den normal
pfändenden Gerichtsvollzieher nichts an, denn
wenn Ihr Gläubiger weiss, wo Sie arbeiten, kann
er auch eine Lohnpfändung veranlassen. Ihr
Arbeitgeber wird damit zum Drittschuldner und
hat den Ärger und die Arbeit ausrechnen zu
müssen, was Ihnen als Selbstbehalt bleiben
muss. Den Rest muss er auszahlen. Dazu gibt es
Pfändungstabellen, aus denen die
Pfändungsfreigrenzen ersichtlich sind.
Lohnpfändung und
Kontopfändung haben oft verheerende Folgen,
obwohl eine Lohnpfändung nicht als
Kündigungsgrund genommen werden kann.
Kontopfändungen haben leider allzu oft die
Folge, dass die Banken unnötig hysterisch
reagieren und Konten und Kredite kündigen. Sie
tun also gut daran, zu diesen Informationen den
Mund zu halten.
Wenn Ihr Gläubiger wissen
will wo Sie arbeiten und wo Sie Ihr Konto haben,
muss er sehen, dass er sich diese Informationen
irgendwie selbst beschafft. Es kann also nie
schaden, wenn Sie sich gegenüber Menschen, die
vielleicht irgendwann ihre Gläubiger sein
könnten, allgemein schweigsam und
zurückhaltend mit Informationen halten.
Die Gerichtsvollzieher
sind mittlerweile auch berechtigt dem Schuldner
die Eidesstattliche Versicherung (früher
Offenbarungseid) abzunehmen und wenn dieser sich
weigert ihn zu verhaften. Aber auch hier wird
nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird,
weil Ihr Gläubiger alle Massnahmen
vorfinanzieren muss. Oft bleibt es deswegen bei
der Androhung von z. B. einer Verhaftung. Mehr
dazu werden Sie demnächst hier in einer
gesonderten Seite erfahren
Unter Taschenpfändung
oder Kassenpfändung ist zu verstehen, wenn der
Gerichtsvollzieher plötzlich vor Ihnen steht
und Sie bittet ihm doch mal den Inhalt Ihrer
Taschen oder den Inhalt der Kasse zu zeigen.
Gerichtsvollzieher lieben Bargelt. Aber keine
Angst - in die Unterhose schaut er Ihnen nicht!