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Wer haftet, wenn zwei den Kreditvertrag unterschreiben und der Kredit, das Darlehen nicht getilgt wird?

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  Fragestellung: Kredit - Darlehen - Kreditrecht. Die Haftung als Gesamtschuldner f. e. Kredit -
  Datum: Mai 2006  - Ort: Saarbrücken
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Frage:
   
Ich schloss mit meiner Schwester im Jahr 1996 einen Kreditvertrag ab. Der Vertrag war so gestaltet, dass wir als Gesamtschuldner haften. Das Geld war für ihr Geschäft bestimmt.

Die Laufzeit des Darlehens betrug 5 Jahre, bzw. 60 Monate.

Die Zinsen für das Darlehen waren fix und betrugen 6,25 %.

Der Vertrag war so gestaltet, dass zuerst die Darlehnssumme zurückgezahlt werden soll und wenn diese Summe zurückgeführt ist, sollten die Zinsen gezahlt werden.

Die monatlichen Zahlungen waren derart gestaltet, dass diese über das Konto und die Bank meiner Schwester liefen.

Mit meiner Schwester hatte ich eine mündliche Vereinbarung. Diese bestreitet mittlerweile eine solche Vereinbarung mit mir getroffen zu haben. Das dürfte jedoch sinnlos sein, da es für diese Vereinbarung viele Zeugen innerhalb der Familie gibt.

Nun stellte sich heraus, dass meine Schwester eine Vielzahl der monatlichen Raten nicht gezahlt hatte. Ihr Geschäft ist mittlerweile pleite, sie ist insolvent und lebt mittlerweile mit einem Mann, der sie unterhält.

Nun erhielt ich vor wenigen Tagen einen Mahnbescheid vom Darlehnsgeber über die noch ausstehende Summe. Mit ist klar, dass ich als Gesamtschuldner wenig Chancen habe mich damit herauszureden, dass ich nicht haften müsse. 

Besteht vielleicht eine andere Möglichkeit da irgendwie rauszukommen?

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Antwort:
Das sehen Sie sehr richtig. An der Haftung als Gesamtschuldner werden Sie nicht vorbeikommen.

Bei Gesamtschuldnern kann der Gläubiger sich aussuchen wen er in die Haftung nimmt. Er kann alle, er kann einzelne, er kann aber auch nur einen einzigen in die Haftung nehmen und seinen Anspruch gegen diesen gerichtlich durchsetzen. 

Wenn Ihre Schwester zahlungsunfähig und insolvent ist, macht es für den Kreditgeber z. Zt. wenig Sinn diese allein in Anspruch zu nehmen, auch wenn klar ist, dass der Kredit eigentlich nur für sie bestimmt war und auch das Geld von ihr allein ausgegeben wurde.

Das Datum des Kreditvertrag ist liegt am Anfang des Jahres 1996. Die Laufzeit belief sich auf fünf Jahre, der Kreditbetrag sollte also im Jahr 2001 zurückgezahlt sein.

Das war er offensichtlich nicht und die Tatsache, dass Sie erst heute im Jahr 2006 zum erstenmal wieder von dem Kreditgeber hörten, der Ihnen nun einen Mahnbescheid geschickt hat, lässt darauf schliessen oder es zumindest vermuten, dass zwischen Ihrer Schwester und dem Kreditgeber irgendwelche Verhandlungen, möglicherweise Verhandlungen über Stundungen etc, stattgefunden haben. 

Die Verhandlungen, Vereinbarungen oder was auch immer, könnten derart gestaltet sein, dass damit eine Verjährung der Forderung unterbrochen worden ist.

Normalerweise würde ein solcher Anspruch drei Jahre nach Fälligkeit verjähren.

Es kommt also ganz entscheidend darauf an, was in der Zwischenzeit zwischen Ihrer Schwester und dem Kreditgeber "abgelaufen" ist. Auskunft kann Ihnen hier nur einer von beiden geben.

Ich fürchte jedoch, dass, sollte nichts gelaufen sein, was eine Verjährung hemmen würde, keiner von beiden sonderliches Interesse hat Ihnen dies bekannt zu machen.

Ganz allgemein sollten Sie aber hier beachten, dass der Einwand der Verjährung von Schuldner in einem rechtlichen Streit vorgebracht werden muss. Ein Gericht prüft einen solchen Anspruch, wenn er nicht vorgebracht wird, nicht von "Haus aus".

................... jusdi101
   
JD

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Thema: Kredit - Darlehen - Kreditrecht - Kreditvertrag -  Haftung des Bürgen - Haftung als Gesamtschuldner  -  @

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