Rechtsberatung Gesellschaftsrecht - Ltd

  Recht: Justitia Direct www.e-juristen.de  

Deutsche GmbH - Englische LTD - Mindestkaptital, Haftung und Haftungsbeschränkung -

...

!
 Sie wollen sofort zur Online-Rechtsberatung per eMail?
 Klicken Sie bitte hier > Rechtsberatung online < und Sie erhalten sofort Ihre Informationen  
................................................................................
 
 Aktuell:
Wenn es um die Beschränkung der Haftung geht!
 
Sie rufen lieber an und besprechen Ihr Problem sofort mit einem Rechtsanwalt?
So funktioniert es:
Sie wählen die

0900-1234 1010*

und werden sofort mit einen dienstbereiten Anwalt verbunden.

Mit diesem besprechen Sie Ihr Rechtsproblem.
Sie legen auf. Die Kosten der Beratung werden mit Ihrer nächsten Telefonrechung erhoben.
* Der Anruf wird Ihnen mit preisgünstigen 1,85 Euro je Minute (aus dem Festnetz) der DT berechnet.
jusdi101
Weitere Informationen zu unserer Anwaltshotline finden Sie unter www.anwaltshotline.org
 
Warum gründet jemand in Deutschland eine GmbH?
Den meisten Menschen die in Deutschland eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen dürfte es tatsächlich darum gehen,  die persönliche Haftung und somit das Risiko zu begrenzen.
Im Geschäftsalltag dürfte die Gesellschaftsform einer Firma ebenso zweitrangig sein, wenn es darum geht von eventuellen Geschäftspartnern oder Lieferanten "Kredit" zu erhalten.
Die auf dem Geschäftspapier ausgewiesene Gesellschaftsform sagt letztendlich nichts über die tatsächliche Liquidität einer Gesellschaft aus.
Auch ist nur wenigen Menschen klar - davon sind selbst viele Geschäftsführer und Gesellschafter von bestehenden GmbHs nicht ausgenommen - was genau eigentlich die Konsequenzen eines eingezahlten Gesellschaftskapitals und der damit zahlenmässig benannten "Haftung" sind.
Wenn es sich bei einer Firma - gleich welcher Gesellschaftsform - um eine Firma handelt, die einem "Kreditgeber" in Spe nicht bekannt ist, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Kreditgeber die Vergabe eines Kredits (auch die Lieferung von Waren auf Zahlungsziel) von vielen anderen Faktoren abhängig machen.
In Zeiten schlechter werdender Zahlungsmoral - wie der jetzigen - gehen sowieso immer mehr Firmen dazu über bei Neukunden (abhängig von der geldlichen Höhe des Auftrags) nur geben Vorkasse oder Anzahlung zu arbeiten oder zu liefern. 
Viele Firmen sind auch gar nicht darauf angewiesen von Dritten "Kredit" zu erhalten, sodass es Ihnen völlig gleichgültig sein kann, ob Dritte sich vor Lieferung einer Ware oder Dienstleistung) über die gewählte Gesellschaftsform Gedanken machen.
..............................................
Im vereinten Europa existieren ein Vielzahl von Gesellschaftsformen, die der deutsch Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ähneln. Lange taten sich deutsche Behörden schwer mit diesen Gesellschaften, wenn diese in Deutschland geschäftlich tätig werden wollten und Ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen wollten.
Die europäische und auch die Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof) haben jedoch mittlerweile klargestellt, dass diese "ausländischen" Gesellschaften den inländischen gleich zu behandeln sind. Ausnahmen von dieser Regel gelten lediglich, wenn dem Tun betrügerische Motive zugrunde liegen oder die Umgehung nationalen Rechts rechtsmissbräuchlich die Beweggründe sind.
Die bekanntesten Gegenstücke sind die spanische S.L., die fränzösiche S.A. und die UK-LTK.
...............................................
Die in Deutschland bekannteste dürfte mittlerweile die englische LTD sein, die sich gerade bei vielen im Internet tätigen Firmen im Impressum findet.
Grundsätzlich gilt für EU-Gesellschaften, dass diese rechtsfähig, parteifähig und insolvenzfähig sind. EU-Gesellschaften können sich auch in Grundbüchern eintragen lassen.
So unterscheiden sich die Regelungen die für die deutsche GmbH und die englische LTD gelten nicht all zu sehr.
Was die Höhe des Gesellschaftskapital und die Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern angeht gilt das Recht des Landes im dem die Gesellschaft gegründet wurde.
Was die Anwendung deutscher Normen auf nichtdeutsche EU-Gesellschaften angeht, ist deren "Griffigkeit" dort an der Grenze, wo die Niederlassungsfreiheit auch nur geringfügig beschränkt wird.
Deutsches Recht kann im Falle der Insolvenz unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommen, wenn der "Lebensmittelpunkt" der Gesellschaft in Deutschland gegeben ist.
 

 

Sehen Sie dazu:
Die Europäische Insolvenzordnung
Französisches Insolvenzrecht gilt auch für Deutsche
 

 

Nach englischem Recht gibt es für die LTD keine Pflicht bei Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag zu stellen, wie das für die deutsche GmbH gilt, jedoch trifft auch den Geschäftsführer der LTD eine Haftung, wenn er es versäumt Vorkehrungen zu treffen, wenn eine Insolvenz absehbar und erkennbar ist.
..............................................
So ist der gravierende Unterschied zwischen deutscher GmbH und englischer LTD weniger das für die jeweilige Gesellschaftsform geltende Gesellschaftsrecht als vielmehr der zur Gründung erforderliche Kapitalaufwand und die aus der Kapitalisierung resultierende Haftung.
Anfängern und weniger Kapitalisierten wird es so ermöglicht geschäftlich tätig zu werden unter Umgehung des gesamten Privatvermögens.
Auch bedarf nicht jedes Geschäft einer Kapitalisierung von - wie in Deutschland - 25 000 Euro Mindestkapital für die GmbH.
Ob es nun diese Erkenntnis oder nur ganz einfach Sachzwänge sind; der deutsche Gesetzgeber plant eine Reform im deutschen Gesellschaftsrecht. So soll ab Januar 2006 u.a. das Mindestkapital für eine GmbH erheblich gesenkt werden.
..............................................
Die beratenden Rechtsanwälte von Justitia Direct helfen Ihnen bei Fragen zur englischen LTD als Alternative zur GmbH gerne weiter.
Die Gründung einer LTD ist auch problemlos von Deutschland aus zu organisieren. Hier werden die beratenden Rechtsanwälte zwar nicht aktiv tätig. Ein Anwalt nennt Ihnen aber gerne ihm bekannte Firmen, die sich auf die Gründung von englischen LTDs spezialisiert haben und Ihren Kunden auch immer beratend zur Seite stehen.
...........................................
Zum Thema: BGH-Urteil - Gesellschaftsrecht - GmbH - LTD
.................................................
 
 
RoDi
.............................................................................
Zurück zum Index - Rechtsberatung online
................................................................................
......................................................................................................
Thema: Gesellschaftsrecht - EU-Gesellschaften - GmbH - S.L. - S.A. - LTD - Haftung Geschäftsführer @
Copyright: Justitia Direct - Saarbrücken (Saarland)