Sie
haben beide das Sorgerecht, welches auch
das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst,
also können grundsätzlich Sie beide
bestimmen, ob der Sohn fliegt oder nicht.
Wenn es jetzt hier
zu Differenzen zwischen
Ihnen und Ihrem Ehemann kommt, so haben
Sie mehrere Möglichkeiten:
Wenn Sie
um die Gesundheit Ihres Sohnes
fürchten, können Sie die Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf sich
selbst beantragen.
Da ein
solches Verfahren recht jedoch zeitaufwendig
ist und ich davon ausgehe, dass der
geplante Flug des Sohnes demnächst ansteht,
haben Sie die Möglichkeit, die
Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechtes im Wege
der einstweiligen Anordnung oder
einstweiligen Verfügung zu beantragen.
Dabei handelt es
sich um ein Eilverfahren, in denen im
Extremfall innerhalb weniger Stunden eine
gerichtliche Entscheidung ergehen kann.
Wenn Sie
nicht so weit gehen wollen, das
Aufenthaltsbestimmungsrecht generell auf
sich allein übertragen zu lassen,
können Sie - ebenfalls im Wege des
einstweiligen Rechtsschutzes - die
Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechtes nur für
die Zeit der geplanten Zeit der Abwesenheit des
Sohnes beantragen.
Dann kann
Ihnen das alleinige
Aufenthaltsbestimmungsrecht für diesen
Zeitraum übertragen werden und Sie
können verhindern, dass der in das
Heimatland Ihres Mannes fliegt. Nach Ablauf der
Zeit fällt das
Aufenthaltsbestimmungsrecht automatisch
wieder an Sie und Ihren Ehemann zurück.
Vor dem
Hintergrund, dass auch nach einem Erdbeben
mit Nachbeben und vielleicht auch mit Seuchen gerechnet werden
muss und damit Ihr Sohn in
Gesundheits- oder sogar Lebensgefahr
geraten könnte, hätte ein solcher Antrag
derzeit gemäss Ihrer
Sachverhaltsschilderung gute Aussichten
auf Erfolg.
Das
Aufenthaltsbestimmungsrecht wird bei dem
Amtsgericht - Familiengericht beantragt,
an dem Sie und die Kinder Ihren Wohnsitz
haben.
Praktisch
verhindern können Sie die Abreise des
Sohnes aber nur, wenn sie ihn in der
fraglichen Zeit bei sich haben und so
die Abreise gegen Ihren Willen
verhindern.
Realistischerweise
ist eine Verhinderung anders nicht möglich.
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