Rechtsberatung zur Erbschaft -

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ABC-Recht zum Thema Erbschaft - Verkauf + Kauf

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Erbmediation

In vielen anderen Bereichen, wie z. B. wenn es um Scheidung geht, werden Mediatoren zur Schlichtung und Vermittlung eingesetzt. So sollen und werden teure Streitereien vor Gericht vermieden.
Die Rolle eines Mediators ist meist eine beobachtende, vermittelnde und überwachende. Der Mediator ist dabei völlig neutral.
Auch die Mediation im Erbrecht kann nur funktionieren, wenn alle Parteien bereit sind eine einvernehmliche Lösung zu finden.
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Erbpacht

Die Erbpacht hat mit dem Erbrecht nichts zu tun, wird jedoch - wie wir aus vielen Anfragen wissen - immer wieder dem Erbrecht zugerechnet.
Mit der Erbpacht auf Basis des Erbbaurechts vereinbaren Erbpachtgeber (Erbbaurechtsgeber)  und Erbpachtnehmer (Erbbauberechtigter), dass ein jährlicher Pachtzins zu leisten ist.
Ein Erbbauvertrag ist nicht kündbar.
Eine Immobilie kann jedoch - wie das auch mit eigenem Grund möglich ist - ganz normal vermietet oder veräussert werden. Eine Immobilie kann ganz normal beliehen (Hypothek) werden. Auch kann eine solche Immobilie ganz normal vererbt werden. 
Die Vereinbarung eines gegenseitigen Vorkaufsrechts ist bei Erbpachtverträgen obligatorisch.
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Erbschaft

Unter Erbschaft ist schlicht und einfach das zu verstehen, was ein Verstorbener seinen Erben hinterlässt. Das kann im schlimmsten Fall lediglich ein Haufen Schulden sein.
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Erbschaft - Kauf oder Verkauf der Erbschaft

Eine Erbschaft oder ein Erbanteil ist genaugenommen eine Ware wie jede andere auch und kann somit auch verkauft und gekauft werden.
Ein Kaufvertrag über die Erbschaft oder Teile der Erbschaft bedarf der Beurkundung eines Notars.
Verkauft ein Erbe seinen Erbanteil steht den sonstigen Erben ein Vorkaufsrecht zu. Die dann zu zahlende Summe ist jedoch meist (Erfahrungswerte!) der Anfang erbitterter Streiterein.
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