Rechtsberatung Erbfall, Erbfolge etc -

  Recht: Justitia Direct www.e-juristen.de  

ABC-Recht zum Thema Erbrecht -

 Sie wollen direkt zum Rechtsrat online per eMail?
 Klicken Sie bitte hier > Rechtsberatung online < und Sie gelangen direkt zu Ihren Informationen  
............................................................................
Sie telefonieren lieber und sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt?

Kein Problem! Einfach anrufen, täglich - auch SA + SO > Telefonischer Rechtsrat

..............................................................................
 
 
  Juristische Begriffe verständlich erklärt -
Suchmaschinenoptimierung

Erbfall

Der Erbfall tritt mit dem Tod der Person ein, welche die Erben begünstigt. Nach dem Tod des Erblassers geht dessen Besitz und Eigentum an die Erben über.
.............

Erbfallschulden

Erbfallschulden sind die Verbindlichkeiten des Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes. Diese müssen von den Erben übernommen werden. Zu diesen Verbindlichkeiten zählen auch die Verbindlichkeiten aus Rechten, die ein Dritter hat, sein Pflichtteil zu erhalten. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, die Bestattungskosten und die Erbschaftssteuer zählen ebenfalls zu den Erbfallschulden.
.............

Erbfolge

Die Erbfolge oder korrekt, die gesamte Rechtsnachfolge bedeutet nichts anderes, als dass mit dem Tod des Vererbenden ein Vermögensübergang stattfindet. Dieser Übergang beinhaltet alle Rechte und Pflichten.
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser keine Verfügung getroffen hat.
Wird der eigenständige Wille des Erblassers umgesetzt, tritt die gewillkürte Erbfolge ein.
Sollte der Wille des Erblassers aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Gleiches gilt, wenn einer der Erben seinen Erbanteil ausschlägt.
.................... jusdi101

Erblasser

Wie Sie - wenn Sie bis hierhin gelesen haben nun sicherlich wissen, ist der Erblasser die Person, mit deren Lebensende der Erbfall eintritt. Mit diesem Lebensende wird nun eine oder mehrere Personen Erbe oder Erben.
.............................................................................
 

 

  Empfehlungen - Lesetipps -
Ihre Seite hier? Ihre Webseite passt zu dieser Seite?
 
   
Zurück zum Index - Rechtsberatung online
Zurück zum ABC-Erbrecht
| nach oben |
..............................................................................
Thema: ABC-Recht - Erblasser - Erbfolge - Erbfall - Erbfallschulden @

Copyright: JD - Saarbrücken (Saarland)