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ABC-Recht zum Thema: Das Erbe, der Erbe etc

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  ABC-Recht - Begriffe runds ums Thema: erben und vererben -
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Erbe - das Erbe

Das Erbe ist das, was der Erlasser zum Zeitpunkt seines Todes im Eigentum hat. Zum Erbe gehören alle Aktiva und Passiva.
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Erbe - der Erbe - die Erben

Der Erbe (die Erben) sind die Personen, die von Erblasser bedacht werden, sowie alle Personen, die von Gesetzes wegen vom Erbe nicht ausgeschlossen werden können.
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Erbe annehmen

Zur Annahme eines Erbes bedarf es keiner expliziten Erklärung. Die Erbannahme erfolgt nach Kenntnisnahme, dass eine Person Erbe geworden ist, auch dadurch, dass die Annahme nicht ausgeschlagen wird. Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht innerhalb bestimmter Fristen erklärt werden.
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Erbe, Verzicht auf das...

Es gibt viele Gründe warum ein Erbe in Spe - sich schon zu Lebzeiten eines Erblassers - seinen Erbteil auszahlen lassen kann. Der Erbverzicht wird vertraglich vereinbart. Enthält diese Vereinbarung einen Verzicht auf bindende erbvertragliche oder testamentarische Zuwendung gilt dieser Verzicht nicht für die Abkömmlinge des Verzichtenden. Deren Rechte bleiben erhalten.
Mit einem Vertrag - der den Verzicht zum Inhalt - hat kann sowohl auf das gesetzliche Recht aus dem Erbrecht, wie auch auf die Erbeinsetzung und Vermächtniszuwendung verzichtet werden.
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Erbengemeinschaft

Werden zwei oder mehr Personen Erben, werden sie damit automatisch zu einer Erbengemeinschaft und müssen sich nun untereinander einigen, wie das Erbe so aufzuteilen ist, dass jedem eine "gerechte" Behandlung zukommt.
Was sich einfach anhört, führt in der Praxis oft zu jahrelangen Auseinandersetzungen, die allzu oft letztendlich die Gerichte beschäftigen, wenn einer oder mehrere der Erben die Auseinandersetzung verlangen.
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