Ebay - Plagiate - Produktfälschungen -

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Wenn Kopien von Markenware verkauft wird -

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 jusdi101
Gauner gegen Gauner bei Ebay -
Suchmaschinenoptimierung

Eine ganz neue Variante der Abzocke zeigt sich im Sommer 2006. 

Der Trick ist ganz einfach.

Man suche bei Ebay nach Markenware, die dort von Anbietern aus Deutschland billig angeboten wird und biete mit. Die Chance, dass es für kleines Geld keine Originalware gibt - sondern ein Plagiat - ist gross.

Man bezahle diese Ware und lasse sie sich zuschicken.

Dann überprüfe man diese Ware und wenn es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt erschliesst sich eine schöne Geldquelle.

Handelt es sich nicht um ein Plagiat (eine Kopie) kann man dieses original Markenprodukt, welches preiswert bis billig erworben wurde, wieder anbieten und hat seinen Einsatz mehr oder weniger wieder raus.

Nun werden Sie sich sicher fragen, wie man Geld verdienen kann, wenn man bei Ebay die Fälschung einer Markenware kauft.

So geht es:

Die Käufer der Plagiate setzt sich mit den Verkäufer der Plagiate in Verbindung und fordert nun Schadensersatz. Das kann mal der Originalpreis der Ware sein, die Forderungen nach Schadensersatz gehen aber auch oft weit darüber hinaus.

Um den Verkäufern klar zu machen, dass es besser ist zu zahlen, werden auch gleich noch Sanktionen angekündigt, die dem Verkäufer der Markenfälschung drohen.

Das sieht dann z. B. so aus:

Ich habe die bei Ihnen ------- gekauft. Da diese mir die Ware äusserst seltsam vorkam, habe ich diese heute im Fachgeschäft auf Echtheit überprüfen lassen.

Die Ware hat sich völlig zweifelsfei als Plagiat entpuppt.

Sie sind bei Ebay als gewerblicher Verkäufer gemeldet und bieten Original-Ware an. In Anbetracht des rechtsgültigen Kaufvertrages nach § 433 BGB, welcher zwischen uns zustande gekommen ist, fordere ich Sie auf mir mit einer Frist bis zum -- -- -- den Gesamtbetrag von --- Euro aus das Konto -------- zu überweisen.

Einen solchen gewerbsmässigen Betrug will und kann ich nicht tolerieren.

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 

Der Ladenpreis der Originalware im Fachhandel beträgt ---  Euro. 

Hier liegt ein Betrug in einem besonders schwerem Fall vor, nach §263, Abs. 3, Satz 1 StGB vor. 

Sie sind zu Schadenersatz verpflichtet.

Im Falle der Zahlung innerhalb der Frist werde ich Ihnen den Artikel zurückschicken und von weiteren rechtlichen Schritten absehen.

Sollte die Frist fruchtlos verlaufen, werde ich -

Ebay informieren -

Das Finanzamt informieren -

Die Angelegenheit umgehend meinem Rechtsanwalt übergeben, um auf Erfüllung des Kaufvertrages zu klagen, wodurch weitere erhebliche Kosten für Sie entstehen -

Die Wettbewerbszentrale benachrichtigen, damit diese Sie in dieser Angelegenheit abmahnen kann -

Betrugsanzeige in einem besonders schweren Fall nach 263, Abs 3, Satz 1 StGB stellen, da hier gewerbliches Handeln vorliegt -

Die Behörden für Wirtschaftskriminalität informieren -

Die Firma ------  informieren, damit auch diese gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten kann. Alleine die Kosten für diese Abmahnung und sonstige Massnahmen dürften bei mehreren tausend Euro liegen.

......

Welche Sorte von juristisch nicht ganz unbedarften "Saubermännern" hier unterwegs ist, dürfte Ihnen an dieser Stelle bereits klar sein.

Der Trick klappt, viele Betroffene verstehen die "Nötigung" und zahlen aus Angst vor strafrechtlichen und sonstigen Folgen.

Nur, ganz so einfach, wie die Initiatoren dieser Abzocke die Sache darstellen und möglicherweise auch glauben, dass die Sache ist, ist sie tatsächlich nicht.

Zum einen ist es die zivilrechtliche Seite, die keineswegs so klar ist wie dargestellt und zu pauschalen Schadensersatzforderungen berechtigt, zum anderen hat das Handeln dieser durch schlechte, böse Plagiatverkäufer "Betrogenen" auch eine strafrechtliche Relevanz, die nicht unterschätzt werden sollte.

Die strafrechtlichen Folgen können unter Umständen für den "vermeintlich Betrogenen" erheblich schwerwiegender sein, als für der Verkäufer, ganz gleich, ob der Verkäufer nun wissentlich oder unwissentlich gehandelt hat. Im letzten Fall begibt sich ein Fordernder, dessen Auftreten, Ankündigen und Aufzählen von Sanktionen - auch als in Richtung Erpressung gehende Nötigung ausgelegt werden könnte - auf noch dünneres Eis.

......

An dieser Stelle wollen und können wir auf diese zivilrechtlichen und strafrechtlichen Aspekte nicht weiter eingehen. Zum einen wäre das Ganze zu aufwändig, zum anderen wollen wir hier nicht noch Anleitungen einstellen, welche wahrscheinlich sofort übernommen würden.

Die bei unserer Anwaltshotline angeschlossenen Rechtsanwälte sind mittlerweile über viele bei Ebay auftretende "betrogene" Käufer von vermeintlicher Markenware und tatsächlichen Plagiaten informiert und kennen die Namen und die Anschriften, sodass feststellbar ist, wie oft sie auf diese Art und Weise "betrogen" wurden und unter Ankündigung von Sanktionen - wie oben so oder so ähnlich beschrieben - Schadensersatz gefordert und erhalten haben.

......

25.01.2009

Nachtrag aus aktuellem Anlass_

Als Betreiber einer Anwaltshotline, die selbst mit vielen seriösen Anwälten zusammen arbeitet: 

Mittlerweile scheinen auch einige Rechtsanwälte das oben Beschriebene als Einnahmequelle entdeckt zu haben. Leider scheinen manche Anwälte derart unterbeschäftigt zu sein, dass ihnen keine Einnahmequelle zu billig erscheint, wenn sich darüber etwas Umsatz und eine Einnahme machen lässt. 

Im Klartext: Mittlerweile treten Rechtsanwälte als Privatpersonen als Käufer auf, um dann so oder ähnlich wie oben beschrieben auf Verkäufer Druck auszuüben, indem z. B. versprochen wird, auf Strafanzeigen etc zu verzichten, wenn eine Summe X als "Schadensersatz" gezahlt wird.

Mehrere Namen tauchten in den letzten Wochen bei Anrufen über unsere Hotline immer wieder auf.

Das Ganze ist für einen Anwalt höchst unseriös und mit dem Verständnis der Anwaltschaft nicht vereinbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Mehrheit der in Deutschland zugelassenen Anwälte ein solches Vorgehen mehr als missbilligt.

Leider ist auch hier zu beachten, dass einem Anwalt nachgewiesen werden muss, dass er diese Käufe lediglich tätigt, um Betroffene dann selbst "abzuzocken", dass er also am Kauf des Angebotenen nicht wirklich interessiert ist. Das ist natürlich meist nicht so einfach.

Natürlich lässt sich im Einzelfall trotzdem mit entsprechenden Massnahmen nachfragen, inwieweit ein solches Vorgehen mit den standesrechtlichen Vorgaben des anwaltlichen Berufs vereinbar ist.

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