Internetversteigerungen | Ebay

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Themenseite: Versteigerung im Net | Ebay -

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  Aus aktuellem Anlass:
 

 

Der Ärger bei Online-Versteigerungen nimmt zu!

Ob dieser zunehmende Ärger bei der Online-Versteigerung im Internet nun seine Ursache darin hat, dass der Handel zunimmt oder einfach nur daran, dass auch immer mehr Gaugler das Medium als Betätigungsfeld und Einnahmequelle entdecken, entzieht sich unserer Kenntnis.

Wenn wir uns hier speziell auf Ebay beziehen liegt das nicht daran, dass nur Ebay oder die Nutzer von Ebay betroffen wären, aber Ebay ist nun einmal unbestritten die Nummer 1 in diesem Marktsegment, sodass es nur normal ist, dass sich fast ausnahmlos alle bei uns eingehenden Nachfragen direkt oder indirekt auf den Handel bei Ebay beziehen.

Sollten Sie selbst berichtenswerte Erfahrung zum Thema haben, zögern Sie bitte nicht uns diese bekannt zu machen. Wir beabsichtigen diese Rubrik kontinuierlich zu erweitern.

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Seiten in dieser Site, die sich direkt oder indirekt mit dem Thema Internetversteigerungen befassen:

Sommer 2006 - Ein Urteil des Kammergericht Berlin sorgt für Aufregung. Es geht um angeblich fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen bei Ebay. Speziell bei eBay deshalb, weil das KG Berlin meinte, dass eBay besonders betroffen sei, weil hier Kaufverträge durch Annahme durch den Käufer zustande kämen. Wir sehen das etwas anders, aber das soll nicht Thema der Abhandlung dazu sein.

Ebay - Fehlerhafte und falsche Widerrufsbelehrungen?

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Fehler im System machen natürlich auch Ebay anfällig für Manipulationen. Viele Ratsuchende bei unserer Online-Rechtsberatung berichten von Vorgängen, die sie sich selbst kaum erklären können, für die sie aber zunächst als verantwortlich dastehen.

Mit dieser Thematik befasst sich unsere Seite mit dem Titel "Betrug bei Ebay?"

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Und es geht weiter mit dem Thema Betrug bei Ebay. Immer wieder wird dort Markenware für kleines Geld zum Kauf angeboten. Nach den Richtlinien von Ebay ist dies nicht gestattet. Nicht immer werden diese Plagiate wissentlich verkauft. Viele Verkäufer bei Ebay sind selbst auf Verkäufer reingefallen, die ihnen einen Schnäppchenposten verkauft hat. Die Verkäufer von falscher Markenware bei Ebay sind nun zur Zielscheibe von Abzockern geworden, die abkassieren und dafür versprechen das rechtswidrige Verhalten zu "vergessen".

Das doppelte Geschäft mit Plagiaten, mit gefälschter Markenware

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Ignoranz im Internet! Ignoranz bei Ebay?

Sie haben ein Problem? Sie erhalten immer nur Antworten, nett und freundlich, mit denen Sie jedoch nichts anfangen können? Sie fühlen sich auf den Arm genommen? Seien Sie sich sicher, in vielen Fällen nimmt man Sie auf den Arm und nicht ernst! Aussitzen ist angesagt und der Kunde am Ende meist der Dumme. Wie ist das bei Ebay?

Probleme mit Ebay -

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Eine andere Frage - die sich immer wieder stellt - ist die Frage nach der vertraglich entstehenden Konstellation bei derartigen Versteigerungen. Um es kurz zu machen, was sich Versteigerung nennt ist nichts anderes als ein Kauf zum Höchstpreis und selbstverständlich ist auch hier zu unterscheiden, ob der Verkäufer nun privat oder gewerblich verkauft.

Mit der Thematik befasst sich unsere Seite Vertragsrecht - Fernabsatzvertrag

Auch unsere Seite - Vertragsrecht - Widerrufrecht - Widerrufbelehrung passt zum Thema

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Streit gibt es auch immer wieder, wenn eine Ware defekt oder mangelhaft ist. Wer haftet, wer muss für welchen Schaden einstehen.

Mit dieser Thematik befasst sich unsere Seite - Gewährleistung - Garantie

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Bei Privatverkauf - Privatverkäufen fast schon Usus: der Ausschluss der Gewährleistung!

Dieser ist zwar grundsätzlich möglich, dies bedeutet aber nicht, dass man so jeden Scheiss für gutes Geld an den Mann oder die Frau bringen kann.

Sehen Sie dazu unsere Seite - Haftungsausschluss bei Internetversteigerungen

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Auch bei Verkauf im Internet, wozu natürlich auch die sogenannten Versteigerungen gehören, wird mit harten Bandagen gekämpft. Die angewandten Methoden werden immer fieser.

Viele haben mittlerweile das Wettbewerbsrecht, Markenrecht, das Recht des Gebrauchsmuster etc als Mittel zum Zweck der Wettbewerbsverdrängung entdeckt.

Ebay macht es hier - notgedrungenermassen - unredlichen Zeitgenossen sehr leicht Mitbewerber vom Handel auszuschliessen. Ein Petzbrief und das Behaupten, das ein Verkäufer bei Ebay gegen irgendwelche Normen des gewerblichen Rechtsschutzes verstösst, genügt oft schon, um einen Mitbewerber vom Handel ausschliessen zu lassen.

Sehen Sie dazu unsere Seite die sich mit genau diesem Thema beschäftigt -

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Um sich dagegen zu wehren empfiehlt sich die unbedingte Konsultation eines im Wettbewerbsrecht, Markenrecht etc erfahrenen Anwalts. Und weil es - wegen entstehender Verluste - auch meist schnell gehen muss der Weg der Einstweiligen Verfügung. Diese ist jedoch nicht immer möglich.

Sehen Sie dazu unsere Seite, die sich mit dem Thema - Einstweilige Verfügung befasst -

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Die Themen Wettbewerbsrecht, Markenrecht etc und was es dabei zu beachten gilt, sollten auch einem Verkäufer bei Ebay - zumindest in den Grundzügen - halbwegs bekannt sein. Hier einen Fehler zu machen geht manchmal schneller als einem lieb ist und ein Fehler kann hier sehr teuer werden.

Sehen Sie dazu unsere Übersichtsseite zum Thema - Wettbewerbsrecht

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Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit - RoD
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Lesetipp:
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