Ob
dieser zunehmende Ärger bei der Online-Versteigerung im
Internet nun seine Ursache darin hat, dass der Handel zunimmt
oder einfach nur daran, dass auch immer mehr Gaugler das Medium
als Betätigungsfeld und Einnahmequelle entdecken, entzieht sich
unserer Kenntnis.
Wenn wir uns hier speziell auf
Ebay beziehen liegt das nicht daran, dass nur Ebay oder die
Nutzer von Ebay betroffen wären, aber Ebay ist nun einmal
unbestritten die Nummer 1 in diesem Marktsegment, sodass es nur
normal ist, dass sich fast ausnahmlos alle bei uns eingehenden
Nachfragen direkt oder indirekt auf den Handel bei Ebay
beziehen.
Sollten Sie selbst
berichtenswerte Erfahrung zum Thema haben, zögern Sie bitte
nicht uns diese bekannt zu machen. Wir beabsichtigen diese
Rubrik kontinuierlich zu erweitern.
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Seiten in
dieser Site, die sich direkt oder indirekt mit dem Thema
Internetversteigerungen befassen:
Sommer 2006 - Ein
Urteil des Kammergericht Berlin sorgt für Aufregung. Es geht um
angeblich fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen bei Ebay. Speziell
bei eBay deshalb, weil das KG Berlin meinte, dass eBay besonders
betroffen sei, weil hier Kaufverträge durch Annahme durch den
Käufer zustande kämen. Wir sehen das etwas anders, aber das
soll nicht Thema der Abhandlung dazu sein.
Ebay
- Fehlerhafte und falsche Widerrufsbelehrungen?
...
Fehler im System machen
natürlich auch Ebay anfällig für Manipulationen. Viele
Ratsuchende bei unserer Online-Rechtsberatung berichten von
Vorgängen, die sie sich selbst kaum erklären können, für die
sie aber zunächst als verantwortlich dastehen.
Mit
dieser Thematik befasst sich unsere Seite mit dem Titel
"Betrug bei Ebay?"
....
Und es geht weiter mit dem Thema
Betrug bei Ebay. Immer wieder wird dort Markenware für kleines
Geld zum Kauf angeboten. Nach den Richtlinien von Ebay ist dies
nicht gestattet. Nicht immer werden diese Plagiate wissentlich
verkauft. Viele Verkäufer bei Ebay sind selbst auf Verkäufer
reingefallen, die ihnen einen Schnäppchenposten verkauft hat.
Die Verkäufer von falscher Markenware bei Ebay sind nun zur
Zielscheibe von Abzockern geworden, die abkassieren und dafür
versprechen das rechtswidrige Verhalten zu
"vergessen".
Das
doppelte Geschäft mit Plagiaten, mit gefälschter Markenware
...
Ignoranz im Internet! Ignoranz
bei Ebay?
Sie haben ein Problem? Sie
erhalten immer nur Antworten, nett und freundlich, mit denen Sie
jedoch nichts anfangen können? Sie fühlen sich auf den Arm
genommen? Seien Sie sich sicher, in vielen Fällen nimmt man Sie
auf den Arm und nicht ernst! Aussitzen ist angesagt und der
Kunde am Ende meist der Dumme. Wie ist das bei Ebay?
Probleme
mit Ebay -
...
Eine andere Frage - die sich
immer wieder stellt - ist die Frage nach der vertraglich
entstehenden Konstellation bei derartigen Versteigerungen. Um es
kurz zu machen, was sich Versteigerung nennt ist nichts anderes
als ein Kauf zum Höchstpreis und selbstverständlich ist auch
hier zu unterscheiden, ob der Verkäufer nun privat oder
gewerblich verkauft.
Mit
der Thematik befasst sich unsere Seite Vertragsrecht -
Fernabsatzvertrag
Auch
unsere Seite - Vertragsrecht - Widerrufrecht - Widerrufbelehrung
passt zum Thema
...
Streit gibt es auch immer wieder,
wenn eine Ware defekt oder mangelhaft ist. Wer haftet, wer muss
für welchen Schaden einstehen.
Mit
dieser Thematik befasst sich unsere Seite - Gewährleistung -
Garantie
...
Bei Privatverkauf -
Privatverkäufen fast schon Usus: der Ausschluss der
Gewährleistung!
Dieser ist zwar grundsätzlich
möglich, dies bedeutet aber nicht, dass man so jeden Scheiss
für gutes Geld an den Mann oder die Frau bringen kann.
Sehen
Sie dazu unsere Seite - Haftungsausschluss bei
Internetversteigerungen
...
Auch bei Verkauf im Internet,
wozu natürlich auch die sogenannten Versteigerungen gehören,
wird mit harten Bandagen gekämpft. Die angewandten Methoden
werden immer fieser.
Viele haben mittlerweile das
Wettbewerbsrecht, Markenrecht, das Recht des Gebrauchsmuster etc
als Mittel zum Zweck der Wettbewerbsverdrängung entdeckt.
Ebay macht es hier -
notgedrungenermassen - unredlichen Zeitgenossen sehr leicht
Mitbewerber vom Handel auszuschliessen. Ein Petzbrief und das
Behaupten, das ein Verkäufer bei Ebay gegen irgendwelche Normen
des gewerblichen Rechtsschutzes verstösst, genügt oft schon,
um einen Mitbewerber vom Handel ausschliessen zu lassen.
Sehen
Sie dazu unsere Seite die sich mit genau diesem Thema
beschäftigt -
....
Um sich dagegen zu wehren
empfiehlt sich die unbedingte Konsultation eines im
Wettbewerbsrecht, Markenrecht etc erfahrenen Anwalts. Und weil
es - wegen entstehender Verluste - auch meist schnell gehen muss
der Weg der Einstweiligen Verfügung. Diese ist jedoch nicht
immer möglich.
Sehen
Sie dazu unsere Seite, die sich mit dem Thema - Einstweilige
Verfügung befasst -
...
Die Themen Wettbewerbsrecht,
Markenrecht etc und was es dabei zu beachten gilt, sollten auch
einem Verkäufer bei Ebay - zumindest in den Grundzügen -
halbwegs bekannt sein. Hier einen Fehler zu machen geht manchmal
schneller als einem lieb ist und ein Fehler kann hier sehr teuer
werden.
Sehen
Sie dazu unsere Übersichtsseite zum Thema - Wettbewerbsrecht
......
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