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Vorausschicken wollen wir an dieser Stelle, dass wir keine juristische Beurteilung abgeben können und wollen. Eine solche würde ein umfangreiche, zeit- und arbeitsaufwändige rechtliche Prüfung benötigen, welche die bei uns angeschlossenen Rechtsanwälte jedoch gerne durchziehen würden, sollten sie dazu beauftragt werden.

Das Beispiel M----- zeigt deutlich wie schwierig im Zuge der Europäisierung die Beurteilung rechtlicher Relevanzen geworden ist.

Worauf wir an dieser Stelle hinweisen wollen, sind einige Punkte in den AGB, die es wert wären auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft zu werden.

So finden sich unter:

Artikel 4. Kosten und Zahlungsmodalitäten

folgende Formulierungen (zwei Sätze!), mit der sicherlich eine Vielzahl von Menschen interlektuell überfordert sein könnte:

Wenn das Upgrade während der letzten 20 (zwanzig) Tage eines anderen Monats als des letzten von dem ursprünglichen Pass erfolgt oder falls der ursprüngliche Pass eine Laufzeit von 1 (einem) Monat hat, wird der neu abgeschlossene Pass für eine Zeitspanne von jeweils 1 Monat ab dem Ablaufdatum des ursprünglichen M------Passes und zum Preis des abgeschlossenen Premium oder Select Passes erneuert.

Wenn das Upgrade während der ersten 10 (zehn) Tage eines Monats vom ursprünglichen Pass erfolgt, wird der neue abgeschlossene Pass für eine Zeitspanne von jeweils einem Monat ab dem Ablaufdatum des abgeschlossenen Upgrades erneuert und nicht mehr vom Abschlussdatum des ursprünglichen Passes aus, zum Preis des abgeschlossenen Premium und/oder Select Passes.

Nebenbei: Was bitte ist z. B. ein Upgrade?

....

Unter:

5.2. Welche Art von Informationen erfassen wir?

heisst es:

M----- verwendet Cookies, um Informationen zu speichern, die das Mitglied während eines Besuchs der M------Website identifizieren, damit das Mitglied die Informationen nicht bei jeder neu aufgerufenen Seite wieder manuell eingeben muss. Das Mitglied hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, das Ablegen von Cookies zu verhindern, indem es die Optionen in seinem Web-Browser ändert. Hinweise hierzu sind auf der folgenden Seite zu finden: https://www.bfd.bund.de/technik/Ori_int2/ohint_2.html#2.3.3.5.

Das ist rechtlich sicherlich weniger relevant. Der Link zur Webseite www.bfd.bund.de führt jedoch ins Leere und der Nutzer muss sich die Informationen, wie das Setzen von Cookies verhindert werden kann, irgendwo im World Wide Web selbst suchen.

Siehe Scrennshot: Datenschutz

.....

Nach deutschem Recht sind Gerichtsstandvereinbarungen zwischen Kaufleuten und Verbrauchern nicht zulässig.

Weiterlesen > Gerichtsstandvereinbarung

 
jusdi121 | 2008.01.25
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