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Weil die über
unsere Anwaltshotline an die beratenden Rechtsanwälte eingehenden
Anfragen zu Verträgen mit den Betreibern der Webseite www.------.de sich
in den letzten Monaten eklatant häufen, haben wir uns mit den
Zugangsdaten eines Anfragers mal auf deren Seiten umgesehen.
Vielfach beklagen sich diese Anfrager darüber, dass sie keine Möglichkeit sehen und finden einen bestehenden Vertrag mit den Betreibern zu kündigen. Andere halten das Angebot schon deshalb insgesamt für nicht sehr seriös. Als erstes haben wir uns die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen, bei denen es direkt als Einleitung heisst: Diese Nutzungsbedingungen sind geistiges Eigentum von M-----. Daher erfordert jede vollständige oder teilweise Verbreitung, Verwertung, Darstellung, Wiedergabe, Vervielfältigung oder Nutzung dieser Nutzungsbedingungen für andere als rein persönliche Zwecke - unabhängig davon, über welches Medium dies erfolgt - M-----'s vorherige Zustimmung. Wird eine solche Zustimmung nicht eingeholt, kann dies zu strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Hier irren die Betreiber von M-----. So weit geht das Urheberrecht in Deutschland oder sonstwo in Europa nicht, als dass für eine (auch teilweise!) Darstellung, wie hier auf dieser Seite, vorher ein Einverständnis beim Ersteller der AGB eingeholt werden müsste. Auch darf allgemein bezweifelt werden, ob bei AGB so etwas wie eine Schöpfungstiefe überhaupt angesetzt werden kann. ......... Was zunächst festzustellen ist, ist, dass ein juristischer Laie mit diesen AGB hoffnungslos überfordert sein könnte, wenn es um die rechtliche Wertung geht. Dies dürfte zunächst sogar für nahezu 100% aller Juristen gelten. Weitelesen: Verträge in Europa |
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| jusdi125 | 2008.01.15 | ||||
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