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Datinglines, Singletreffs, Partnervermittlungen im Internet haben Konjunktur. Die Zuwachsraten scheinen beachtlich. Wie so oft und das gilt für alle Bereiche im Internet steht die Tür weit offen, sollen heissen, der Zutritt wird sehr leicht gemacht. 

Aber auch hier werden Verträge geschlossen, die meist Geld kosten und wenn man diese Verträge dann wieder loswerden will, wird es oft kompliziert.

So leicht wie man reinkommt, kommt man nur selten auch wieder raus.

Die bei unserer Anwaltshotline angeschlossenen Rechtsanwälte registrieren schon seit einiger Zeit, dass die Anzahl der Anrufer, die Kunden solcher Datinglines, Singletreffs und Partnervermittlungen sind und Probleme mit diesen zu haben scheinen stetig, zunimmt.

Es ist daher nicht unbedingt zwangsläufig, aber erklärlich, dass die meisten Anrufer denn auch eine Meetingline bertreffen, die wahrscheinlich eine der grössten oder möglicherweise die grösste in Deutschland oder Europa ist.

Wie in anderen Bereichen auch machten sich deren Kunden über dass Wann und vor allem WIE erst Gedanken, wenn es aktuell wird.

Wir sprechen von der Kündigung der Verträge!

Und wie in anderen Bereichen auch, werden dann zum erstenmal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum erstenmal genau unter die Lupe genommen. Sprich: sie werden zum erstenmal genau gelesen!

Wir haben uns deshalb auf den Seiten der Datingline M einmal umgesehen und festgestellt, das es auch für uns nicht ganz einfach gewesen wäre, einen bestehenden Vertrag zu kündigen, wenn wir dort tatsächlich Kunde gewesen wären.

Ein wenig macht es den Anschein, dass man bei M nicht so ganz damit einverstanden ist, dass sich Dritte mit den Geschäftsgegebenheiten beschäftigt.

Auch das "Vervielfältigen" und "Kopieren" der AGB (auch das Veröffentlichen?) will man dort generell untersagen. Sie dürfen jedoch versichert sein, dass das was wir hier tun nach deutschem Recht statthaft ist.

Sollten sich jemand dieser Firma auf dieser Seite einfinden und anderer Meinung sein, eMail an: emailrechtsberatung[at]e-juristen.de und wir nennen Ihnen gerne die Rechtsgrundlagen.

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Lesen Sie:

Einleitung  zum Thema _

Datinglines - Partnervermittlungen

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Das Reinkommen ist meist sehr einfach. Das Rauskommen aus den Verträgen nicht immer.

Datinglines - Partnervermittlung - Verträge

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Zu einem bestimmten Anrufer nehmen die Anrufe über unsere Hotline in den letzten Monaten sehr zu. Wenn man die von den Anbieter aufgestellten Behauptungen als wahr unterstellt, ist dies nicht weiter verwunderlich. Wer viele oder sehr viele Kunden hat, hat auch - im Verhältnis - die meisten nicht so sehr zufriedenen Kunden. Auffallend ist, dass viele Anrufer schildern, sie hätten Probleme aus einmal geschlossenen Verträgen wieder rauszukommen. Konkret beklagen diese Anrufer, dass sie in der Webseite des Anbieters keine Möglichkeit finden, einen bestehenden Vertrag zu beenden. 

Einer dieser Anrufen hat uns seine Zugangsdaten zur Verfügung gestellt und wir haben uns auf den Webseiten des Anbieters mal umgesehen. Fazit: Es war - auch für uns - schon etwas verwirrend.

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Vorgenommen haben wir uns als erstes die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Anbieters.

Siehe: AGB

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Die AGB enthalten auch Angaben dazu, wie und nach welchem Recht der Datenschutz gehändelt wird.

Siehe: Datenschutz

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Desweiteren haben wir uns die Formulierungen zur Kündigung des Vertrags in den AGB angesehen.

Siehe: Kündigung

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Interessant: die Gerichtsstandsvereinbarung. Der Anbieter sitzt in Frankreich, hat aber in Deutschland einen (gesetzlichen?) Vertreter. Die sich daraus ergebende rechtliche Situation wurde von uns keiner rechtlichen Einschätzung unterzogen, wäre einer solchen jedoch sicherlich wert.

Siehe: Gerichtsstandsvereinbarung

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Wie etwas weiter oben bereits beschrieben, haben wie uns auf den Webseiten, deren Zugang uns von einem Rechtsrat Suchenden ermöglicht wurde, umgesehen und nach einigen Anfangsschwierigkeiten haben wir auch gefunden, wie es dort möglich ist aus einer Vereinbarung wieder rauszukommen. 

Über HOME - MEIN KONTO kommen Sie auf die Seite "MEINE ALERTS"

Siehe: Datingline - Konto

Von der Seite ALERTS haben Sie die Möglichkeit "Mein Pass" oder "MEINE PERSÖNLICHEN INFOS" anzuklicken.

Klicken Sie jetzt z. B. "Mein Pass" gelangen Sie auf eine Seite, auf der man ihnen einen Preisvorteil anbietet. Uns zeigte sich bei Aufruf der Seite zunächst keine Möglichkeit, in den "dafür vorgesehenen" Bereich der Kündigung zu gelangen.

Die Seite zeigt jedoch bei der Darstellung auf unserem Desktop rechts einen Scrollbalken, der darauf schliessen liess, dass die Seite doch etwas länger ist, als sie sich für uns auf den Bildschirm darstellte.

Wie haben also mal gescrollt und sind am Ende der Seite fündig geworden.

Siehe: Vertragskündigung

Auch über den Link "Meine persönlichen Daten" sind wir fündig geworden, nachdem wir die Scrollfunktion in Anspruch genommen hatten. Auch am Ende dieser Seite gelangen Sie in den "für die Kündigung zuständigen" Bereich.

Siehe: Vertrag - Kündigung

Etwas verwirrt hat uns dann die Seite mit dem Kündigungsformular, weil wir nicht erkennen konnten, was wir kündigen, wenn wir jetzt weitermachen. Kündigen wir den Vertrag, kündigen wir den Pass, melden wir uns ab, oder, oder, oder.

Siehe: Form der Kündigung

 

 

 

 
jusdi125 | 2008.02.15
Themen: Rechtsberatung -