Rechtsanwalt - Arbeitsrecht -

  Recht: Justitia Direct www.e-juristen.de  

Rechtsberatung zum Recht der Arbeit -

 Sie wollen direkt zum Rechtsrat online per eMail?
 Klicken Sie bitte hier > Rechtsberatung online < und Sie gelangen direkt zu Ihren Informationen  
............................................................................
Sie telefonieren lieber und sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt?
Kein Problem! Einfach anrufen, täglich - auch SA + SO > Telefonische Rechtsauskunft
..............................................................................
 
  Arbeitsrecht - Fallstellungen zum Thema -
 
  Webseitenoptimierung
   
   

Firmenübergang - Kündigung - Kündigungsfristen

Im Falle von einem Betriebsübergang hat der Arbeitnehmer ein Widerspruchsrecht gem. § 613 a Abs. 6 BGB. Die Ausübung dieses Widerspruchsrechts führt dazu, dass das betreffende Arbeitsverhältnis nicht auf den Betriebserwerber übergeht.

Im Falle des Wegfalls des betroffenen Arbeitsverhältnisses beim abgebenden Betrieb berechtigt der Widerspruch diesen zu einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Sofern keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen sind, führt der Widerspruch ferner dazu, dass der widersprechende Arbeitnehmer keinen Sozialplananspruch hat, eventuelle Abfindungsansprüche sowie Entgeltansprüche beim übernehmenden Betrieb verliert und ihm vom Arbeitsamt eine Sperrzeit gem. § 144 Abs. 1 Ziff. 2 SGB III (VI) droht.

Diese Folgen treten nur dann nicht ein, wenn der Arbeitnehmer einen sachlichen Grund für den Widerspruch hatte. Was in diesem Zusammenhang als sachlicher Grund gelten kann, ist gesetzlich ungeregelt und muss durch die Rechtsprechung herausgearbeitet werden.

Weiterlesen -

...................

Harz4 - Vorsorgeaufwendungen - Versicherungen - Vermögen etc

Da das Arbeitslosengeld zwei und damit die hiermit zusammenhängenden Vorschriften erst zum 1.1.2005 in Kraft getreten sind, ist derzeit leider noch keine gesicherte Rechtsprechung hierzu vorhanden.

Bezüglich der Verwertung von Vermögen oder Altersvorsorgeanwartschaften kann aber auf die bisherige Rechtsprechung zur Arbeitslosenhilfe zurückgegriffen werden.

Vermögen ist nicht verwertbar, wenn eine Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den betroffenen eine besondere Härte darstellt.

Nach der bisher zur Arbeitslosenhilfe bekannten Rechtsprechung ist eine Verwertung als unwirtschaftlich anzusehen, wenn bei dieser vorzeitigen Verwertung von Geldanlagen unangemessen hohe Verluste entstehen. 

Ein Verlust von mehr als 10 Prozent - gemessen an der Summe der bisherigen Einzahlungen zuzüglich des bisherigen Zinsen - gelten dabei nicht angemessen.

Das Vermögen ist dabei mit seinem Verkehrswert anzusetzen. 

Weiterlesen -

.................. Jusdi103

Arbeitsverträge - Befristung - Probezeit

Grundsätzlich ist es gemäss § 14 Abs. 1 TzBfrG möglich Arbeitsverträge befristet abzuschliessen. Für eine solche Befristung muss jedoch ein sachlicher Grund vorliegen.

Unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 TzBfrG ist es auch in bestimmten Konstellationen möglich  Arbeitsverträge befristetet abzuschliessen, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. 

Gemäss § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfrG ist eine Befristung zulässig, wenn der Bedarf an Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht.

Der Bedarf an den betreffenden Mitarbeitern besteht nur, solange der Auftraggeber Ihnen den entsprechenden Auftrag erteilt.

Für den ersten befristeten Vertrag kommt noch der sachliche Grund hinzu, dass die Befristung zum Zwecke der Erprobung (Probezeit) erfolgt.

In beiden Fällen ist die Befristung des Vertrages damit zulässig.

Weiterlesen -

......................

Übermüdung und Arbeitsunfall am Arbeitsplatz

Lage und Umfang der zu leistenden Arbeitszeit ist zunächst einmal Sache der vertraglichen Vereinbarung oder der Weisung des Arbeitgebers.

Ist weder eine vertragliche Vereinbarung vorhanden, noch eine explizite Weisung von Seiten des Arbeitgebers, gilt die betriebsübliche Arbeitszeit.

Es können aber nicht beliebig lange Arbeitszeiten vereinbart werden. Das Arbeitszeitgesetz setzt hier zwingende Grenzen. Danach darf die Arbeitszeit werktags grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Der Arbeitnehmer kann allerdings bis zu maximal 10 Stunden täglich mit Arbeit beschäftigt werden, wenn die über die 8 Stunden hinaus gearbeitete Zeit innerhalb von 6 Monaten, bzw. 24 Kalenderwochen wieder ausgeglichen wird, sodass durchschnittlich wieder eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden vorliegt. 

Hierbei können Tarifverträge oder auf Tarifverträgen basierende Betriebsvereinbarungen auch abweichende Ausgleichszeiträume festlegen. 

Weiterlesen -

.....................

Anmerkung: Beachten Sie bitte, dass Gesetze sich z. Zt. ständig ändern und ein hier eingestellter Beitrag eventuell zum Zeitpunkt Ihres Besuchs dieser Seite nicht mehr aktuell sein könnte. Wir danken für Ihr Verständnis und bedanken uns für das in uns gesetzte Vertrauen.

.....................

 

Sehen Sie auch: Arbeitsrecht 1 - Arbeitsrecht 2 - Arbeitsrecht 3 | Rechtsanwalt FamilienrechtFamilienrecht 2 | Rechtsanwalt Erbrecht
Fallstellungen zum Familienrecht - Erbrecht - Mietrecht - Sonstiges Recht
.............................................
  Empfehlungen - Lesetipps -
 
Sie haben hier zum Thema passende Themenseiten?
Machen Sie uns Ihre Seite mit zum Thema passenden Inhalt bekannt!
JD

Ihr Rechtsanwalt berät Sie täglich!

   
..............................................................................
Thema: Rat v. Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht - Kündigung - Kündigungsfristen - Arbeitsvertrag - Probezeit -  @

Copyright: JD - Saarbrücken (Saarland)