Rechtsberatung: Bewerbung per eMail -

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Fallstellung: Unerwünschter Spam? Probleme?

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  Fragestellung: Arbeitsrecht - Bewerbung per Email | Ort: Gera - Februar 2005 |
Webseitenoptimierung
Frage:
   
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane eine Aktion (Bewerbungen) per Email durchzuführen.

Hierbei geht um die Bewerbung als freier Mitarbeiter bei Unternehmen, zu denen derzeit noch kein Kontakt besteht. 

Es soll hierbei die offizielle, publizierte Kontakt-Adresse (Email) des Unternehmens benutzt werden, jedoch keine persönliche Email-Adressen.

Kann diese Art der Bewerbung als Spam und damit als rechtswidrig betrachtet werden?

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Antwort:
Ihre Anfrage wird aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantwortet: 

E-Mail-Spam wird definiert als der unerwünschte und unverlangte Massenversand von Nachrichten per E-Mail zu natürlichen oder juristischen Personen, zu denen eine Geschäftsbeziehung des Absenders bisher nicht besteht und deren Inhalt entweder werbenden Charakters ist oder vom Inhalt her mit den auf den Internetseiten der Empfänger in keinerlei Zusammenhang steht.

Weiterlesen zum Thema: Die Bewerbung im Arbeitsrecht

 

 

Jusdi103
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Thema: Arbeitsrecht - Bewerbung per eMail - Spam - @

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