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Fragestellung:
Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag | Ort: Flensburg - April 2005 |
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Frage: |
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Ich
bin seit ---- im Verkauf mit einem variablen Gehaltsbestandteil von 50% d.h. 50%
meines Gehalts sind fix und werden monatlich ausgezahlt, 50% sind vom Geschäftsverlauf
abhängig und werden nur 1x pro Quartal ausbezahlt.
Im ---- 200- habe ich mein
Team an einen neuen Mitarbeiter übergeben um eine neue Aufgabe in einer anderen
Abteilung zu übernehmen.
Dabei
hätte sich auch das Gehaltsschema geändert. Ich hatte seit --- 200-
verschiedene zeitlich beschränkte Rollen übernommen, es ist aber nie zu einem
formellen Wechsel gekommen.
Derzeit gibt es auch keine klare Zugehörigkeit was
die Abteilung oder Aufgabe betrifft. Obwohl
ich formal noch immer in der Verkaufsabteilung geführt werde, wurde mit dem
neuen Geschäftsjahr 2005 der variable Gehaltsanteil nicht mehr ausgezahlt.
Ich
möchte vor den nächsten Gespräch mit meinem Arbeitgeber wissen wie mein
Rechtsanspruch auf den variablen Gehaltsbestandteil aussieht.
Mich
würde interessieren welche Möglichkeiten, bzw welche üblichen Regelungen es
bei vorzeitigen Auflösungen von Verträgen gibt. Kann mich mein Arbeitgeber
einfach kündigen und welche Fristen und andere Details sind in diesem
Zusammenhang wichtig ?
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Antwort: |
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Wenn
Ihnen der Arbeitgeber im Rahmen seines
Direktionsrechtes neue Aufgaben zuteilt,
ändert das grundsätzlich nichts an den
Regelungen des zuvor geschlossenen
Arbeitsvertrages.
Etwas
Anderes gilt nur dann, wenn Sie entweder
schriftlich oder mündlich eine neue
arbeitsvertragliche Regelung getroffen
haben.
Eine
schriftliche Neuregelung liegt nicht
vor. Auch
mündlich war offensichtlich keine von
der ursprünglichen Regelung abweichende
Vereinbarung getroffen worden.
Hierauf
weist auch die Tatsache hin, dass Sie
offensichtlich den fixen
Gehaltsbestandteil nach wie vor - wie in
dem ursprünglichen Vertrag vereinbart -
erhalten haben.
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zum Thema: |
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Jusdi103
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24.11.2005
- Anmerkung - |
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Der
oben geschilderte Sachverhalt stammt aus dem Jahr 2004.
Mittlerweile haben wir eine neue Bundesregierung, die bereits
ankündigte Änderungen im Arbeitsrecht vornehmen zu wollen. Wir
bitten dies zu beachten! |
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jusdi120 |
2008.01.18 |
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Thema:
Arbeitsrecht - Kündigung - Kündigungsfristen -
Aufhebungsvertrag - Gehalt - Lohn - @ |
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Copyright:
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