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Ich
bin Berufsfeuerwehrmann.
Mein Arbeitgeber ist die Stadt -------.
Wir
machen bei der Feuerwehr in ------ 54h die Woche Dienst. Drei Stunden werden über Arbeitszeitverkürzung vergütet.
In
den vier Wochen in denen wir Rettungsdienst fahren (ca.6mal im Jahr), teilen wir den Wochenenddienst
- 24h
in 12h Löschdienst und 12h Rettungsdienst.
Für mich bedeutet das also volle
Arbeitszeit.
Meine
Frage beziehe ich nun auf den Tag an dem man nachts
Rettungswagen fahren muß.
Unsere
Amtsleitung verlangt von uns, dass wir am Freitag (Dienstbeginn 7.30 Uhr) bis Abends
19.00 im Löschdienst die
volle Arbeitszeit durchführen.
Danach beginnt der Rettungsdient
bis Samstag um 7.30 Uhr.
Ist
das zulässig auch im Bezug auf Lenkzeiten und Ruhezeiten da sich
auf den Autos ja auch Tachoscheiben befinden.
Wie
sieht die Rechtslage für eine Krankentransport Verlegung aus, wenn
ich nach 20h einen schweren Unfall verursache?
Unserem
Personalrat ist das Problem seit langem bekannt, aber
es wurde nichts unternommen.
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