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Fallstellung:
befristete Arbeitsverträge - |
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Fragestellung:
Arbeitsrecht - Arbeitslosengeld - Harz 4 |
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Frage: |
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Ich betreibe ein ------ und habe einige
neue Mitarbeiter momentan "auf Testbasis"
für 2-3 Tage pro Woche engagiert.
Wir haben vereinbart, dass beide Parteien sich ein Bild
machen sollen, um dann eine Entscheidung
treffen zu können.
Hintergrund
dieser Aktion ist ein Auftrag eines
Auftraggebers, der am -- -- 04
ausläuft und
möglicherweise dann ab -- -- 04 weiterläuft.
Was ist wenn
dieser Auftrag nicht verlängert
wird oder ich die Entscheidung darüber
erst im Monat -- --.04 erhalte?
Ich habe das Risiko, dass diese
Mitarbeiter dann in
der Zeit vom -- -- 04 bis -- -- 04
bezahlen muss und ich in diesem Zeitraum
jedoch keine Umsätze habe.
Kann ich mit
diesen Mitarbeitern derartige Vereinbarungen
treffen, dass sie zunächst bis zum --
-- 04 angestellt
sind und dann wieder ab -- -- 04?
Sehen Sie
vielleicht eine andere Möglichkeit mein Problem zu lösen?
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............... Jusdi103 |
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Antwort: |
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Grundsätzlich
ist es gemäss § 14 Abs. 1 TzBfrG
möglich, Arbeitsverträge befristet abzuschliessen.
Für diese Befristung muss jedoch ein sachlicher Grund
vorliegen.
Unter
den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2
TzBfrG ist es auch in
bestimmten Konstellationen möglich,
befristete
Arbeitsverträge abzuschliessen, ohne dass
hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.
Diese
Bestimmungen können jedoch Ihrem
Fall ohne Beachtung bleiben. In
Ihrem Fall sind sachliche Gründe gegeben.
Weiterlesen
> Arbeitsrecht
- Probezeit
..................
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24.01.2008
- Anmerkung - |
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Der
oben geschilderte Sachverhalt stammt aus dem Jahr 2004.
Mittlerweile haben wir eine neue Bundesregierung, die bereits
ankündigte Änderungen im Arbeitsrecht vornehmen zu wollen. Wir
bitten dies zu beachten! |
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Thema:
Arbeitsrecht -Arbeitsvertragsrecht - befristete
Arbeitsverträge - Probezeit - Tarifvertrag @ |
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