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Der Missbrauch beginnt dort,
wo Abmahner geltende Gesetzgebung ignorieren.
Der Gesetzgeber hat vor
einiger Zeit eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro
festgelegt. Diese gilt für erstmalige Abmahnungen von
Privatpersonen bei einfachen Verstössen. In diesen 100
Euro sind alle Kosten und auch alle Steuern
enthalten.
Die Kruz liegt mal wieder
in der auslegbaren Formulierung "EINFACH".
Was ist ein einfacher Fall?
Ein einfacher Fall ist es
ganz sicher, wenn sich jemand irgendwo eine Kopie einer CD
herunterlädt und das war es. Der entstandene Schaden für
den Urheber oder den Inhaber der Urheberrechte liegt dann
der Schaden im Kaufpreis der deswegen nicht verkauften CD.
Es gibt aber auch die
Fälle, und das kommt vielfach vor, dass viele Menschen,
die irgendwo etwas runterladen damit Mitglied der
Tauschgemeinde werden ohne dies zu realisieren, d. h., sie
sind ab sofort auch am Verbreiten der Raubkopien
beteiligt. Womit es dann schon nicht mehr ganz so einfach
ist, mit der Berechnung eines Schadens.
Angemerkt muss auch
werden, dass es für viele abmahnende Anwälte ganz
einfach keine "einfachen" Fälle gibt, es darf
unterstellt werden, dass die geltende Gesetzgebung
vielfach ganz einfach ignoriert wird.
Vielfach sind Streitwerte
ganz einfach zu hoch angesetzt. Vielfach dürften
berechtigte Abmahnungen die Kostengrenze von 100 Euro
maximal nicht überschreiten. Vielfach fehlt eine
Vollmacht. Vielfach werden in
Unterlassungserklärungen von den Betroffenen gefordert,
dass sie Auskünfte verschiedenster Art erteilen sollen.
Hier überschreiten viele abmahnende Anwälte ganz einfach
die Kompetenzen die sich aus den gesetzlichen Normen
ergeben.
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Teil 2 > Eine
oft scheinheilige Diskussion vieler Abmahngegner?
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